Terminvereinbarungen
Wenn Sie Interesse an einem Erstgespräch haben, vereinbaren Sie bitte mit mir telefonisch einen Termin. Sollten Sie mich nicht sofort persönlich erreichen, ersuche ich Sie, mir eine Nachricht mit Ihrem Namen und Telefonnummer zu hinterlassen – ich rufe Sie verlässlich noch am selben Tag zurück.
Häufigkeit der Sitzungen
Die Sitzungsfrequenz in der Systemischen Psychotherapie ist meist 14-tägig. Es kann allerdings auch sinnvoll sein, die Sitzungen engmaschiger zu vereinbaren, beispielsweise in krisenhaften Phasen einmal in der Woche. Aber auch Abstände zwischen den Sitzungen von drei oder vier Wochen sind möglich.
Die Grundhaltung dahinter ist, dass Veränderungen nicht während der Therapiestunde stattfinden sondern "draußen im Alltag" zwischen den Sitzungen. Die Therapie soll aufs Leben fokussiert sein und nicht das Leben auf die Therapie.
Es ist mir daher ein Anliegen, mit Ihnen gemeinsam festzulegen, welcher Abstand zwischen den Sitzungen sich für Sie stimmig anfühlt.
Schweigepflicht
Alle Inhalte unserer Gespräche werden strengstens vertraulich behandelt. Dies gilt auch bereits für die erste telefonisch Kontaktaufnahme.
Psychotherapeuten sind gesetzlich zur besonderen Verschwiegenheit verpflichtet (§ 15 PthG).
Es dürfen keinerlei Auskünfte über Inhalte der Therapie an Dritte weitergegeben werden.
Praxis für Psychotherapie
Michaela Schenkermayer
Man weiß nie,
was daraus wird,
wenn die Dinge verändert werden.
Aber weiß man, was daraus wird,
wenn sie nicht verändert werden?
(Elias Canetti)